Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wer „freie“ mit „echten“ Dienstverhältnissen oder gar Werkverträgen verwechselt, muss vielleicht böse nachzahlen. Auch bei alten Verträgen.

Journalistin, Autorin und Reisende
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wer „freie“ mit „echten“ Dienstverhältnissen oder gar Werkverträgen verwechselt, muss vielleicht böse nachzahlen. Auch bei alten Verträgen.
